Erdbestattung
Die traditionelle Erdbestattung mit Sarg war bis in die 2000er Jahre die hier übliche Bestattungsart.
Sie können meistens entscheiden zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab.
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab und wird fortlaufend vergeben.
Das Wahlgrab ist ein Doppelgrab und kann je nach Friedhofssatzung hinsichtlich der Lage bestimmt werden.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
Das Nutzungsrecht wird verlängert, wenn eine weitere Bestattung in diesem Wahlgrab erfolgt.
Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes.
Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein
(meist 20 bis 30 Jahren).